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Förderverein Mathilden-Hospital e.V.

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Ziele / Satzung

 

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein ist selbstlos tätig.  Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Besonderes Ziel ist die Förderung der Gesundheitspflege und die Beschaffung von Mitteln für die Stiftung „Mathilden-Hospital zu Büdingen“ zur Anschaffung von Geräten und Gegenständen, die der Verbesserung der Versorgung und der Betreuung der Patienten dienen. 
  3. Die Beiträge der Einzelmitglieder und die eingehenden Spenden dienen in voller Höhe nach Abzug eventuell anfallender Kosten (Verwaltungskosten, Fahrtkosten und sonstiger Auslagen) der Verwirklichung dieses Satzungszwecks. 

Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Stimmenmehrheit die Aufnahme anderer als der in Absatz 2 aufgeführten Aufgaben beschließen, soweit es sich auch hier um Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung handelt.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die den Vereinszweck zu fördern bereit ist und sich verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitrag zu leisten.


Vollständige Satzung


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