Eingetragene Vereine (e.V.) unter Druck
Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt die steuerliche Entlastung eingetragener Vereine in Frage zu stellen. Als Beispiel wurden in einer kürzlich ausgestrahlten Fernsehsendung ein Veteranenverein der Ritterkreuzträger aus dem 2. Weltkrieg genannt, der auch nach unserer Meinung nicht als gemeinnützig anerkannt gelten darf.
Der Förderverein Mathilden-Hospital legt Wert auf die Feststellung, dass er gemäß Satzung zum "Wohle der Allgemeinheit" und auch auf ehrenamtlicher Ebene arbeitet und aus diesem Grunde steuerbefreit bleiben muss.
Ziele / Satzung
| § 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein ist selbstlos tätig. |
| 2. Besonderes Ziel ist die Förderung der Gesundheitspflege und die Beschaffung von Mitteln für die Stiftung „Mathilden-Hospital zu Büdingen“ zur Anschaffung von Geräten und Gegenständen, die der Verbesserung der Versorgung und der Betreuung der Patienten dienen. |
| 3. Die Beiträge der Einzelmitglieder und die eingehenden Spenden dienen in voller Höhe nach Abzug eventuell anfallender Kosten (Verwaltungskosten, Fahrtkosten und sonstiger Auslagen) der Verwirklichung dieses Satzungszwecks. |
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| § 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden,
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